Leistung
Rauchwarnmelder: Frühwarnung, die im Ernstfall Leben rettet
Ein Piepser im richtigen Moment kann alles verändern. Wir bringen Ihre Rauchmelder dorthin, wo sie hingehören, sorgen für saubere Montage und kümmern uns auf Wunsch auch um die regelmäßige Wartung.
Rauchwarnmelder sind kleine Geräte mit großer Wirkung: Sie schlagen an, wenn Sie es selbst noch gar nicht merken – vor allem nachts, wenn der Geruchssinn schläft. In NRW schreibt die Bauordnung (§47 BauO NRW) vor, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen. Wir montieren die Geräte an der richtigen Stelle, mittig an der Decke und mit dem nötigen Abstand zu Wänden und Leuchten, damit der Rauch sie auch zuverlässig erreicht. Das klingt einfach, entscheidet aber darüber, ob der Melder im Ernstfall früh genug anschlägt.
Ob einzelne Räume oder das ganze Haus, ob Neubau oder Nachrüstung im Altbau – wir schauen uns Ihre Wohnung an und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist. Auf Wunsch vernetzen wir die Melder per Funk, sodass im Brandfall alle Geräte gleichzeitig alarmieren und nicht nur der im brennenden Raum. Für die regelmäßige Kontrolle nach DIN 14676 können wir die Wartung übernehmen, damit die Geräte über die Jahre einsatzbereit bleiben. Die Besichtigung ist bei uns kostenlos und unverbindlich, und jedes Angebot machen wir individuell für Ihre Räume.
Darauf können Sie sich verlassen
Pflicht sauber erfüllt
Wir setzen die Vorgaben der Bauordnung NRW korrekt um – Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungsweg werden fachgerecht ausgestattet, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Richtig montiert, nicht nur angeklebt
Position und Abstand entscheiden über die Wirkung. Wir bringen jeden Melder dort an, wo er den Rauch früh erkennt – mittig an der Decke, mit Abstand zu Wänden und Leuchten.
Vernetzung per Funk
Auf Wunsch koppeln wir die Melder drahtlos. Löst einer aus, alarmieren alle – so hören Sie den Alarm auch, wenn er zwei Räume weiter losgeht.
Wartung inklusive – wenn Sie mögen
Auf Wunsch übernehmen wir die regelmäßige Prüfung nach DIN 14676, damit die Geräte über die Jahre zuverlässig bleiben und Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen.
So gehen wir vor
Von der Anfrage bis zur sauberen Übergabe
Termin & kostenlose Besichtigung
Sie melden sich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Wir sehen uns Ihre Räume an und besprechen, welche Zimmer ausgestattet werden müssen und ob eine Vernetzung sinnvoll ist.
Montage vor Ort
Wir bringen die Melder an der richtigen Stelle an, vernetzen sie auf Wunsch per Funk und prüfen jedes Gerät. Das läuft sauber ab – wir lassen keinen Dreck liegen.
Einweisung & Wartung
Wir zeigen Ihnen, wie die Geräte funktionieren und woran Sie einen leeren Melder erkennen. Auf Wunsch übernehmen wir die regelmäßige Wartung nach DIN 14676.
FAQ
Fragen zu Rauchwarnmelder
Was uns zu dieser Leistung häufig gefragt wird.
In welchen Räumen sind Rauchmelder in NRW Pflicht?
Nach §47 der Bauordnung NRW müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Küche und Bad sind nicht vorgeschrieben, weil dort Dampf oder Kochdunst leicht Fehlalarme auslösen. Wir empfehlen aber, auch Wohnräume freiwillig auszustatten – Sicherheit endet nicht an der Pflicht.
Kann man Rauchmelder auch im Altbau vernetzt nachrüsten?
Ja, das geht ohne Aufwand. Für die Vernetzung im Bestand nutzen wir Funkmelder, die ohne neue Leitungen auskommen. Löst ein Melder aus, geben alle gekoppelten Geräte im Haus Alarm. Das ist gerade in mehrstöckigen Häusern sinnvoll, damit Sie den Alarm auch hören, wenn er ein Stockwerk tiefer losgeht.
Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?
Die Norm DIN 14676 sieht eine Prüfung mindestens einmal im Jahr vor. Dabei wird die Funktion getestet und geschaut, ob der Melder frei von Staub und Hindernissen ist. Sie können das selbst per Prüftaste machen oder die Wartung uns überlassen – dann kümmern wir uns turnusmäßig darum.
Wer ist für die Rauchmelder verantwortlich – Mieter oder Vermieter?
In NRW ist der Eigentümer für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Für die regelmäßige Betriebsbereitschaft, also die Wartung, ist grundsätzlich der Mieter zuständig, sofern der Vermieter das nicht ausdrücklich selbst übernimmt. Für Vermieter und Hausverwaltungen bieten wir den Einbau und auf Wunsch auch die jährliche Wartung an.
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